Unsere Satzung

1887er Rautenschnucken
FANCLUBSATZUNG vom 26.06.2023

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Fanclub führt den Namen „1887er Rautenschnucken“ und wurde am 26.06.2023 in Hanstedt gegründet.
  • Der Fanclub hat seinen Sitz in der Theodor-Storm-Straße 17, 21271 Hanstedt.
  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Der Fanclub kann zu einem späteren Zeitpunkt unter seinem Fanclubnamen mit dem Zusatz e.V. beim zuständigen Amtsgericht ins Vereinsregister eingetragen werden.
  • Die Farben des Fanclubs entsprechen den Farben des Hamburger SV (Blau-Weiß-Schwarz) und können zusätzlich weitere Farben und Wappen enthalten.
  • Es wurde ein offizielles Fanclublogo erstellt, das von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit verabschiedet wurde. Künftige Änderungen des Logos können nur mit einer Zweidrittelmehrheit in der Mitgliederversammlung beschlossen werden.


§ 2 Zweck und Ziele des Fanclubs

  1. Der Zweck des Clubs ist es, Freunde des Hamburger SV zusammenzuführen und ihnen eine gemeinsame Plattform zur Kommunikation zu bieten. Dies wird u. A. mit folgenden Aktivitäten gefördert:
  • Besuch von Auswärts- und Heimspielen des Hamburger SV.
  • Eigene Veranstaltungen des Fanclubs.
  • Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit anderen friedfertigen Fanclubs, Vereinen oder Organisationen gleicher Zielsetzung.
  • Unterstützung und Zusammenarbeit mit örtlichen Vereinen oder Einrichtungen.
  • Wir sind uns bewusst, dass wir als offizieller Fanclub des HSV unsere Fanszene und den HSV öffentlich repräsentieren. Daher werden wir alles tun, um das Ansehen unseres HSV zu stärken und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des HSV schadet.
  • Im Geltungsbereich unserer Stadionordnung (HSV Volksparkstadion) sind alle Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit verboten, dem wir uns als OFC vollumfänglich anschließen. Dies gilt insbesondere für das Verwenden und Tragen rechtsextremer Symbolik und Szenekleidung sowie das Veröffentlichen bzw. Posten entsprechender Einträge in den sozialen Netzwerken.
  • Uns ist bewusst, dass ein Fehlverhalten, auch einzelner Fanclub-Mitglieder, zur Aberkennung des Status eines offiziellen Fanclubs führen kann.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft im Fanclub ist freiwillig und nicht übertragbar.
  2. Mitglied des Fanclubs können nur natürliche Personen werden.
  3. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.
  4. Über die Aufnahme in den Fanclub entscheidet der Vorstand

§ 4 Mitgliedsbeitrag

  1. Es wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag erhoben, der von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Die Beitragshöhe ist jeweils im aktuellsten Protokoll der Mitgliederversammlung festgehalten.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus bis zum 15.01. zu zahlen.
  • Zur Änderung der Beitragshöhe ist eine Zweidrittelmehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Fanclubmitglieder erforderlich.
  • Mitglieder, die nach dem festgelegten jährlichen Zahlungstermin dem Fanclub beitreten, haben den zu diesem Zeitpunkt geltenden Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr in voller Höhe zu zahlen.
  • Wird ein Mitglied ausgeschlossen oder scheidet aus anderem Grund aus, verbleibt der im Voraus gezahlte Beitrag beim Fanclub.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet durch:
  2. Tod
  3. Austritt des Mitglieds
  4. Ausschluss
  • Der Austritt wird durch schriftliche Erklärung (E-Mail, Brief) an ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied angezeigt. Er kann jederzeit erfolgen und ist nicht zu begründen.
  • Ein Ausschluss kann nur durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Der Ausschluss kann nur aus folgenden Gründen erfolgen:
  • ein dem Fanclubziel schädigendes internes oder externes Verhalten
  • die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten
  • Rückstand von mindestens einem Jahresbeitrag.

§ 6 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus den folgenden Vorstandsmitgliedern:
  • 1. Vorsitzender
  • 2. Vorsitzender
  • Kassenwart
  • Dem Vorstand dürfen nur Mitglieder angehören. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
  • Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Vorstandszugehörigkeit.

§ 7 Aufgaben des Vorstandes

  1. Vertretung des Fanclubs in allen rechtsverbindlichen Angelegenheiten gegenüber dem Hamburger SV.
  • Erfüllung der Aufgaben, die dem Vorstand durch die Mitgliederversammlung übertragen wurden.
  • Mittelbewirtschaftung bis zu einer Höhe von 50 % der Beiträge innerhalb des aktuellen Geschäftsjahres.
  • Information der Mitglieder im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung über die Tätigkeiten sowie der finanziellen Situation des abgelaufenen Geschäftsjahres.
  • Übertragung von Aufgaben an einzelne Mitglieder.

§ 8 Wahl des Vorstandes

  1. Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
  • Der Vorstand wird von der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gewählt.
  • Scheidet ein Vorstandsmitglied aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und ein neues Vorstandsmitglied zu wählen.

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat alle Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich oder per Mail zu informieren.
  • Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
  • Es sind alle Mitglieder stimmberechtigt.
  • Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenenthaltungen bleiben außer Betracht.
  • Die Art der Abstimmung kann öffentlich (per Hand) erfolgen. Sobald ein Mitglied eine geheime Wahl beantragt, erfolgt die Wahl mittels Stimmzettel
  • Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu erstellen. Der Protokollführer wird am Anfang der Sitzung bestimmt.

§ 10 Aufgaben der Mitgliederversammlung

  1. Entscheidung über zukünftige Ausgaben
  • Zukünftige strategische Ausrichtung
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl eines Kassenprüfers
  • Alle Angelegenheiten, die im Rahmen dieser Satzung geregelt sind.

§ 11 Kassenprüfung

  1. Die Kassenprüfung wird durch ein jährlich neu zu bestimmendes Mitglied der Mitgliederversammlung durchgeführt.
  • Die Prüfung bezieht sich auf das abgelaufene Geschäftsjahr.
  • Der Kassenprüfer stellt das Ergebnis der Prüfung im Rahmen der Mitgliederversammlung vor.

§ 12 Satzungsänderungen

  1. Zur Änderung der Satzung ist eine Mehrheit von Zweidrittel der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.

§ 13 Auflösung des Fanclubs

  1. Zur Auflösung des Fanclubs ist eine Mehrheit von Zweidrittel der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich.
  • Die Mitgliederversammlung beschließt über die weitere Verwertung des Vereinsvermögens. Dies gilt für die angeschafften Vermögensgegenstände sowie für das finanzielle Vermögen.
  • Der Vorstand führt die Abwicklung der Auflösung durch.

Hanstedt, den 26.06.2023

Die Mitgliederversammlung